Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Die globale effektive Mindestbesteuerung macht eine (globale) einheitliche Datengrundlage notwendig. Auf OECD-Ebene regelt Art. 8.1 der GloBE-MV die Abgabe einer „standardisierten“ GloBE-Erklärung („GloBE Information Return“). Die GloBE-MV enthalten zunächst nur allgemeine Vorgaben zur Unternehmensgruppe und zur Berechnung der Ergänzungssteuer („Top-up Tax“). Die detaillierten Anforderungen wurden sodann im GloBE Implementation Framework festgelegt und in überarbeiteter Fassung im Januar 2025 veröffentlicht.
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Die finale EU-Richtlinie vom enthält bereits Regelungen in Art. 44 Abs. 5 und 6 , allerdings mit Abweichungen durch Ergänzungen in Abs. 6 für Fälle, in denen die oberste Muttergesellschaft in einem Drittstaat ansässig ist. Dieser Absatz schränkt sonach die inhaltlichen Anforderungen an die Erklärung im Vergleich zu Abs. 5 ein, wenn die oberste Muttergesellschaft (OMG) in einem Staat außerhalb der EU ansässig ist, der die Mindestbesteuerung in Übereinstimmung mit der Richtlinie umgesetzt hat. Gemäß Art. 55 kann di...