Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Im Zusammenhang mit der Steueranmeldung, die die Selbstberechnung der Steuerlast impliziert, bestehen verfassungsrechtliche Probleme hinsichtlich des Grundsatzes der Normenklarheit. Der Grund S. 1420 satz der Normenklarheit ist verletzt, wenn mehrere Bestimmungen zusammenwirken und das Verhältnis der Normen zueinander unklar ist. Dies kann u.a. durch die vielfache Nutzung von (dynamischen oder statischen) Verweisungen, widersprüchliche Begriffsverwendungen oder komplizierte Tatbestandsstufungen gegeben sein. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Normenklarheit kann auch durch die Häufung unbestimmter Tatbestandsmerkmale erfolgen, die zusammengenommen zu einer „Gesamtunschärfe“ führen. Die Problematik des MinStG besteht darin, dass es nicht isoliert wirkt, sondern als dritte Ebene auf bereits bestehende Regelungssysteme aufsetzt. Ihm gehen zunächst die nationalen Steuergesetze aller relevanten Steuerjurisdiktionen voraus; darauf aufbauend kommen die handelsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung des Konzernabschlusses hi...