Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Bestimmung des Mindeststeuer-Gewinns bzw. Mindeststeuer-Verlustes
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Ein Joint Venture hat den Mindeststeuer-Gewinn bzw. Mindeststeuer-Verlust zu bestimmen. Dabei sind die entsprechenden Anpassungen nach § 18 MinStG zu berücksichtigen. Gleichwohl bestehen einige Sonderfragen.
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Es ist zu klären, welcher Rechnungslegungsstandard für Joint Ventures bzw. Joint Venture Gruppen anwendbar ist. § 67 Abs. 1 MinStG verweist weder auf Teil eins noch auf Teil zwei des MinStG und somit auch nicht auf § 7 MinStG. Der GloBE-MK 2025 stellt klar, dass der Rechnungslegungsstandard für jedes Joint Venture bzw. jede Joint-Venture-Gruppe gesondert zu bestimmen ist. Dies ist eine praxisnahe Lösung, da zwar Daten für die Equity-Bilanzierung nach dem Standard der obersten Muttergesellschaft vorliegen, die für die Berechnung des effektiven Steuersatzes relevanten Informationen jedoch nicht zwingend nach demselben Standard erstellt werden. Infolgedessen kann es innerhalb einer Unternehmensgruppe zu unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards kommen, was Fragen der Ungleichbehandlung bei der Besteuerung aufwirft.
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Analog dazu stellt sich die Frage, wie die Mindeststeuer zu b...