Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Auch im Rahmen von § 36 MinStG bestehen Fragen hinsichtlich der verursachungsgerechten Zuordnung des Gewinnes und der darauf ggf. entstehenden Mindeststeuer. Zu dem Problem allgemein vgl. § 54 MinStG Rz. 1 ff.
Es ist zumindest diskutabel, ob die Norm dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 20 GrCh stand hält (s. ausführlich Anhang 4 Rz. 1 ff.).
Denn der sachliche Anwendungsbereich ist gem. § 36 Abs. 1 Satz 3 MinStG auf die Veräußerung von inländischem unbeweglichen Vermögen zwischen fremden Dritten bzw. solchen Personen, die nicht als Geschäftseinheiten innerhalb derselben Unternehmensgruppe sind, beschränkt. In der Folge lösen grundsätzlich gleiche Übertragungsvorgänge (Veräußerung innerhalb derselben Unternehmensgruppe gegenüber Veräußerung an Dritte) unterschiedliche Rechtsfolgen aus. Gründe für diese differenzierte Behandlung werden auch nicht in der Gesetzesbegründung genannt.
Zudem sieht § 36 MinStG eine länderbezogene Beschränkung vor. Das Wahlrecht ist nämlich gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 MinStG auf das Steuerhoheitsgebiet beschränkt, in dem sowohl die Geschäftseinheit als auch da...