Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Rechtsentwicklung
4
Wie bereits vorhergehend erwähnt, dient der § 25 MinStG der Umsetzung des Art. 3.2.1 Buchst. i i.V.m. 10.1.1 GloBE-MV. Da sich — auf Basis der GloBE-MV bzw. des zugehörigen Kommentars — jedoch unterschiedliche Fragestellungen bzw. Unklarheiten ergaben, erfolgten bereits im Rahmen der OECD-VWL aus Februar 2023 diverse Klarstellungen. Diese betrafen insb. die Abzugsfähigkeit im Rahmen von Direktzusagen, den Umgang mit Einkommen aus Pensionseinheiten sowie die Berücksichtigung von latenten Steuern. Aus Praxissicht war insbesondere die volle Abzugsfähigkeit der Aufwendungen iZm. Direktzusagen von Relevanz, welche in dieser Form nicht in dem ursprünglichen GloBE-MK 2023 enthalten war.
5
Im Rahmen der nationalen Umsetzung kam es zu einer Änderung des Wortlauts zwischen dem im DiskE und RefE verwendeten Begriff „Pensionsfonds“ und der im RegE sowie im final verabschiedeten MinStG verwendeten Begrifflichkeit der „Pensionseinheit“. In der Gesetzesbegründung zum RefE wurde klargestellt, dass die Regelung nur auf solche Pensionsverpflichtungen Anwendung findet, die auf einen Pensionsfonds ausgelagert s...