Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Tatbestandsvoraussetzungen
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Die Höhe des proportionalen Anteils des Gesellschafters ist nach hier vertretener Auffassung für das Bezugsjahr (s. Rz. 135 ff.) zu bestimmen. Das Bezugsjahr ist gem. § 74 Abs. 5 Nr. 1 MinStG „das dritte Jahr vor dem Geschäftsjahr“, d.h. das dritte Jahr vor dem laufenden Geschäftsjahr, für das die Mindeststeuer ermittelt wird. Somit kommt eine mindeststeuerfreie Thesaurierung des Mindeststeuer-Gewinns einer Investmenteinheit nur für höchstens drei Jahre nach Abschluss des Bezugsjahrs in Betracht (s. Rz. 76). Dabei sind eventuelle Veränderungen der Beteiligungshöhe während des Bezugsjahres nach hier vertretener Auffassung zu berücksichtigen. Der Mindeststeuer-Gewinn ist in diesem Fall entsprechend aufzuteilen; das BMF sollte dabei vereinfachte Berechnungen zulassen, so dass die Aufstellung von Zwischenabschlüssen vermieden wird (z.B. gleichmäßige Aufteilung des Mindeststeuer-Gewinns der Investmenteinheit auf das Geschäftsjahr).
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Der proportionale Anteil des Gesellschafters wird regelmäßig der Höhe der Beteiligung des Gesellschafters an der Investmenteinheit ents...