Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. § 9 Abs. 1 MinStG
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§ 9 Abs. 1 MinStG entspricht inhaltlich vollständig der Regelung des Art. 9 Abs. 1 MinStRL. Demnach entspricht die auf Ebene der Muttergesellschaft anzuwendende PES-Ergänzungssteuer der gem. Art. 27 MinStRL berechneten Ergänzungssteuer für die niedrig besteuerte Geschäftseinheit, multipliziert mit dem der Muttergesellschaft zuzurechnenden Anteil an dieser Ergänzungssteuer für das Geschäftsjahr. Art. 9 Abs. 1 MinStRL beruht auf Art. 2.2.1 der GloBE-Mustervorschriften und entspricht diesem vollständig.