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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

E. Konkurrenzverhältnis zu § 52 Abs. 3 (Abs. 4)

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Nach § 46 Abs. 4 MinStG ist § 46 Abs. 3 MinStG nicht anzuwenden, soweit ein fiktiver latenter Steueranspruch aufgrund eines Verlustrücktrags nach § 52 Abs. 3 MinStG zu erfassen ist, der zu einer Minderung des steuerlichen Gewinns führt. Der Ausschluss bedeutet, dass im Falle eines Verlustrücktrags § 46 Abs. 1 MinStG und damit die ursprüngliche Regelungslogik ohne aufschiebenden Vortrag nach Abs. 3 zur Anwendung kommt.

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§ 52 Abs. 3 MinStG regelt die Abbildung eines Verlustrücktrags für Zwecke der Mindeststeuer. Danach wird im Geschäftsjahr, in dem der steuerliche Verlust entsteht, ein fiktiver latenter Steueranspruch in Höhe des zurückgetragenen steuerlichen Verlusts multipliziert mit dem für das frühere Geschäftsjahr anwendbaren Steuersatz, höchstens jedoch dem Mindeststeuersatz, angesetzt. Im Geschäftsjahr, in das der steuerliche Verlust zurückgetragen wird, ist korrespondierend ein latenter Steueraufwand aus der Umkehr der aktiven latenten Steuer anzusetzen. Hierdurch wird die Entstehung einer Mindeststeuer aufgrund eines Verlustrücktrags für diese Periode regelmäßig vermieden. Indem § 52 Abs. 3 Satz 2 MinStG aber an die Höhe des steuerlichen Verlusts anknüpft, der z.B. ...

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