Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Überblick
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Art. 5 EUV enthält eine „europarechtliche Schrankentrias“, die im Rahmen jeder Kompetenzausübung zu beachten ist. Art. 5 Abs. 1 EUV enthält dabei eine überblicksartige Zusammenfassung und normiert dabei den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, den Grundsatz der Subsidiarität sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Europäische Union tätig werden. Gemäß Art. 5 Abs. 2 EUV wird auf der ersten Stufe die Frage aufgeworfen, ob die EU überhaupt tätig werden kann (Kann-Frage) (s. dazu bereits ausführlich unter Rz. 1 ff.). Nachdem dies geklärt ist, erfolgt auf der zweiten Stufe die Prüfung des Subsidiaritätsprinzips gem. Art. 5 Abs. 3 EUV, welches die konkrete Ausübung der Kompetenz begrenzt. Hierbei wird untersucht, ob die Union im konkreten Fall von ihrer zustehenden Kompetenz Gebrauch machen darf (Ob-Frage). Auf der dritten Prüfstufe schließlich, gem. Art. 5 Abs. 4 des EUV, wird die Frage nach der Art, dem Umfang und der Intensität der zulässigen Maßnahme gestellt. Hierbei geht es darum, wie die Union handeln ...