Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Geldbußen

62

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sind Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder nicht als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar. Als Geldbußen, die inhaltlich dem mindeststeuerlichen Begriff des Bußgeldes entsprechen, gelten in Deutschland dabei Ordnungswidrigkeiten gem. § 1 OWiG. Hierbei handelt es sich um „rechtswidrige und vorwerfbare Handlung[en], die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklich[en], das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.“ Charakteristisch für Geldbußen ist weiterhin, „dass sie rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen ahnden, die nur Ordnungs(Verwaltungs-)unrecht darstellen und keinen kriminellen Gehalt haben.“ Dabei gelten nach deutschem Rechtsverständnis alle Sanktionen als Geldbußen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind. Umfasst sind hiervon auch die gem. § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen, Geldbußen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes oder der Länder, wie z.B. der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Patentanwaltsordnung, de...

Daten werden geladen...