Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Weitere Merkmale zur Verlustabsorption
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Grundsätzlich fallen darunter Anforderungen wie eine unbefristete Laufzeit, Kündigungsoption nur im Ermessen der Emittentin, Nachrangigkeit, Aussetzung von Zinszahlungen etc. Diese Kriterien sind bereits durch die bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Qualifikation als AT1-Instrument in Art. 52 Abs. 1 CRR abgedeckt.