Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Rechtsentwicklung
15
§ 16 wurde mit dem MinStG vom eingeführt. Im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom hat lediglich Abs. 3 eine redaktionelle Anpassung erfahren, in dem nach Einführung weiterer Vorschriften im Gesetzgebungsverfahren nun auf § 52 Abs. 1 und Abs. 2 MinStG anstelle von ursprünglich § 50 Abs. 1 und Abs. 2 MinStG verwiesen wird.