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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

C. Unterrichtung der Kommission (Abs. 2)

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§ 99 Abs. 2 MinStG ermächtigt das BMF, die Kommission über die Inanspruchnahme der Option zur Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer zu unterrichten. Diese Option ist in Art. 11 Abs. 4 der MinStRL vorgesehen. Laut der Richtlinie muss die Unterrichtung über nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften innerhalb von vier Monaten nach deren Erlass erfolgen. Diese Mitteilung ist für drei Jahre bindend. Nach diesem Zeitraum verlängert sich die Option automatisch um weitere drei Jahre, es sei denn, ein Widerruf wird spätestens vier Monate vor Ablauf des aktuellen Dreijahreszeitraums bekannt gegeben.

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