Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Betriebsstätten (Abs. 2 Satz 2)

37

Die Zuordnung von Arbeitnehmern an Geschäftseinheiten erfolgt grundsätzlich nach einer formalen Betrachtungsweise, die an die Lohnkostentragung anknüpft, ungeachtet an welchem Ort bzw. in welchem Steuerhoheitsgebiet der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich ausübt. Dies unterscheidet die nach § 12 Abs. 2 MinStG relevanten Arbeitnehmer von den nach § 59 Abs. 1 MinStG berücksichtigungsfähigen Arbeitnehmern. Für die Zuordnung von Arbeitnehmern an Betriebsstätten enthält § 12 Abs. 2 Satz 2 MinStG eine gesonderte Anordnung, die auf die Zuordnung von Gewinnen und Verlusten zwischen Betriebsstätte und Stammhaus nach § 42 MinStG anknüpft. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 MinStG sind daher einer in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Betriebsstätte die Arbeitnehmer zuzuordnen, deren Lohnaufwand in der Rechnungslegung dieser Betriebsstätte i.S.d. § 42 Abs. 1 und 2 MinStG enthalten ist. Somit kommen die Zuordnungsprinzipien des § 42 MinStG auch im Rahmen des § 12 MinStG zur Anwendung; hinsichtlich der Zuordnung der Beschäftigten zu den Betriebsstätten einer transparenten Einheit ist ferner § 13 Abs. 1 MinStG zu beachten.

38

Nach Ansicht des OECD/Inclusive Framework kann es zu einer Aufteilung eines Arbeitnehmers zwischen Stammh...

Daten werden geladen...