Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
16
Es bestehen keine europarechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 16 MinStG. Verfassungsrechtlich können sich Bedenken dahingehend ergeben, wenn die Anwendung der Vorschrift mangels einer korrespondierenden Erfassung einer Transaktion in zwei Steuerhoheitsgebieten zu einer Verstärkung der Doppelbesteuerung führt, sofern zwei Staaten keine einvernehmliche Lösung zum Ansatz der Verrechnungspreise finden.