Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Ungeachtet des Abkommensrechts
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Die Aufnahme des Hinweises, dass die Mindestbesteuerung ungeachtet des Abkommensrechts durchgeführt wird, ist rechtlich überflüssig. Der Gesetzgeber hat nur höchst vorsorglich eine verfassungsrechtlich zulässige Klarstellung vorgenommen, um allen Zweifeln hinreichend entgegen zu treten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzgeber diese Frage nicht nur in § 1 MinStG, sondern auch in § 100 MinStG aufgenommen und dort explizit die Abkommensberechtigung von Geschäftseinheiten ausgeschlossen hat.
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In der internationalen Fachliteratur wurde das Verhältnis zwischen dem Abkommensrecht und den Nachversteuerungsmechanismen der Mindestbesteuerung bereits frühzeitig ausführlich diskutiert. Infolge der Verabschiedung einer europäischen Richtlinie ist zumindest im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten untereinander geklärt, dass die Richtlinie als unionaler Rechtsakt den jeweils nationalen DBA der Mitgliedstaaten vorgeht. Insoweit könnte man von einem „unionsrechtlich mandatierten Treaty override“ sprechen.
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Für DBA zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten gilt diese ...