Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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§ 4 des Mindeststeuergesetzes, überschrieben mit „Umfang der Unternehmensgruppe und ihre Bestandteile“, gehört zu den zentralen Vorschriften des MinStG und ist im ersten Teil („Allgemeine Vorschriften“), Abschnitt 1 („Anwendungsbereich“) verortet. Die wesentliche Funktion der Vorschrift besteht darin, den Umfang der Unternehmensgruppe sowie ihre Bestandteile zu definieren und damit den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes auf Ebene der Unternehmensgruppe und der einzelnen innerhalb dieser Gruppe stehenden Rechtssubjekte zu bestimmen. Die klare Abgrenzung einer Unternehmensgruppe im Sinne des MinStG sowie der ihr zugehörigen Einheiten sind elementare Voraussetzung für die Anwendung der nachfolgenden Regelungen des Gesetzes. Außerdem werden die Bestandteile der Unternehmensgruppe sowie die Rolle der ihr zugehörigen Einheiten in den einzelnen Absätzen definiert.
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In einem engen Zusammenhang steht § 4 MinStG mit § 1 MinStG („Steuerpflicht“). Während § 1 MinStG festlegt, welche im Inland belegenen Geschäftseinheiten prinzipiell der Mindeststeuer unterliegen (nämlich solche, die zu einer Unternehmens...