Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Analoge Anwendung von Satz 1 auf RT1-Instrumente von Versicherern (Satz 3)
47
Satz 3 der Regelung sieht für Zwecke von Pillar 2 eine analoge Anwendung der unter B.I. Rz. 22f dargestellten Grundsätze für RT1-Instrumente von Versicherern vor.
48
Für die steuerliche Gleichbehandlung von RT1-Instrumenten und AT1-Instrumenten (bei entsprechender Ausgestaltung des jeweiligen Instruments) wird auf das Schreiben des BMF an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. verwiesen. Insoweit gelten die obigen Ausführungen zu AT1-Instrumenten unter B.I. Rz. 22f analog.