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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Anwendung von § 58 MinStG (Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags)

104

§ 58 Abs. 1 MinStG ist — ungeachtet der Ausnahme für Investmenteinheiten in dieser Vorschrift — auch auf Investmenteinheiten anzuwenden (§ 72 Abs. 3 Halbs. 1 MinStG).

105

Gleiches gilt für § 58 Abs. 2 MinStG, wonach auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit für jedes Geschäftsjahr auf den Ansatz und die Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags nach Abs. 1 verzichtet werden kann. Nach hier vertretener Auffassung kann das Wahlrecht für in einem Steuerhoheitsgebiet belegene Investmenteinheiten unabhängig von dem Wahlrecht für die „regulären“ Einheiten desselben Steuerhoheitsgebiets ausgeübt werden. Die Ausübung des Wahlrechts kann für Investmenteinheiten aus administrativen Gründen sinnvoll sein, da für sie oftmals kein signifikanter Freibetrag entstehen wird (s. Rz. 106 bis 111).

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