Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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§ 87 a.F. Definitionen für den CbCR-Safe-Harbour
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Anwendung der §§ 84 bis 86 die folgenden Definitionen:
1. Ein länderbezogener Bericht (§ 138a der Abgabenordnung) ist qualifiziert, wenn dieser mit einem qualifizierten Konzernabschluss erstellt wurde. 2Ein qualifizierter Konzernabschluss ist einer der folgenden Abschlüsse:
a) die für Konsolidierungszwecke an konzerneinheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln angeglichenen Jahresabschlüsse der Geschäftseinheiten vor Konsolidierungsanpassungen und Zwischenergebniseliminierungen und ohne Anpassungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 2, sofern diese nach § 15 Absatz 1 Satz 3 nicht zulässig sind, oder
b) die Jahresabschlüsse der Geschäftseinheiten, sofern diese nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard (§ 7 Absatz 4) oder einem zugelassenen Rechnungslegungsstandard (§ 7 Absatz 37) aufgestellt werden und die in diesen Abschlüssen enthaltenen Informationen auf der Grundlage dieses Rechnungslegungsstandards fortgeführt werden und verlässlich sind, oder
c) im Fall einer Ges...