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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Berechnungsformel des § 12 Abs. 1 Satz 1 MinStG

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Der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallende Anteil am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge wird (vorbehaltlich des § 14 MinStG) berechnet, indem der Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 2 MinStG mit der Inlandsquote multipliziert wird. Damit enthält § 12 Abs. 1 Satz 1 MinStG die grundlegende Anordnung dazu, wie der nach § 11 Abs. 1 Satz 2 MinStG ermittelte Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge zur Erhebung verteilt wird. Durch den Bezug auf § 11 Abs. 1 Satz 2 MinStG wird auch sichergestellt, dass die Sekundärergänzungssteuer nur den nach Anwendung der anerkannten Primärergänzungssteuerregelungen verbleibenden Betrag an Steuererhöhungsbeträgen erfasst. Denn nach der zutreffenden Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 4 (Abzugsmechanismus) und des § 11 Abs. 2 MinStG (Freistellungsmechanismus) mindern diese den Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge (nach diesen Abzügen der sog. Total UTPR Top-up Tax Amount). Die Multiplikation mit der Inlandsquote (die jeder Vomhundertsatz zwischen 0 und 100 sein kann) ist darauf gerichtet, dass dieser Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge vollständig, aber international koordiniert nur einmal zur Erhebung zwischen de...

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