Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Bestimmung des Konsolidierungskreises unter Pillar II
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Im Einklang mit der Richtlinie findet Pillar II auf in Luxemburg gelegene Einheiten Anwendung, die multinationalen Unternehmensgruppen oder großen inländischen Gruppen angehören, welche in den Konzernabschlüssen ihrer obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei der vier Geschäftsjahre, die dem geprüften Geschäftsjahr unmittelbar vorausgehen, konsolidierte Umsatzerlöse von jährlich mindestens 750 Mio. Euro erzielen; Umsätze von ausgeschlossenen Einheiten (s.u.) sind zu berücksichtigen und nicht herauszurechnen (Art. 2 Abs. 1 Lux-MinStG). Es ist bemerkenswert, dass weder die OECD-Musterregeln noch die Richtlinie eine harmonisierte Definition von „Umsatz“ geben. Die OECD-VWL vom Dezember 2023 haben hierzu eine umfangreiche Interpretation nachgeliefert, die so auch durch das Änderungsgesetz aufgegriffen und übernommen wurde . Im Fondskontext ergeben sich in diesem Zusammenhang einige praktische Probleme, da u.a. unrealisierte Erträge einzubeziehen sind, wenn diese in den konsolidierten Abschlüssen reflektiert sind. Somit könnten bspw. materielle...