Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
4
Die GloBE-MV befassen sich vorwiegend mit den materialrechtlichen Aspekten der Mindeststeuer. Allgemeine (verfahrensrechtliche) Erläuterungen zur Ausübung von Wahlrechten sind knapp in Art. 10.1.1 unter den Begriffen „Annual Election“, „Election Year“ und „Five-Year Election“ zusammengefasst. Der zugehörige GloBE-MK 2025 zu diesen Regeln bleibt jedoch eher unbestimmt und verweist stattdessen auf zukünftige, noch ausstehende Verwaltungsanweisungen bzw. Leitlinien des GloBE Implementation Framework.
5
Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom regelte die prozeduralen Aspekte zur Ausübung verschiedener Wahlrechte in Art. 43. Abs. 1 übernahm die Bestimmungen zu den S. 1241 in Art. 10.1.1 der GloBE-MV erwähnten Wahlrechten mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren. Abs. 2 führte die Bindungswirkung und automatische Verlängerung für einige jährliche Wahlrechte ein. Abs. 3 bestimmte, gegenüber welcher Behörde die Wahlrechte geltend gemacht werden müssen. Die geringe Zahl zusätzlicher Erläuterung...