Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Daten, Funktionsumfang und Schnittstellen von Softwarelösungen
a) „Pillar 2 Engine“
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Für eine standardisierte und (teil)automatisierte Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung könnte ein sog. „Pillar 2 Engine“ in Frage kommen. Ein Pillar 2 Engine ist eine Softwarelösung zur Verarbeitung und Abbildung der aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung resultierenden prozessualen Anforderungen. Im Kern sollte eine Softwarelösung die (Neu-)Berechnung des Mindeststeuergewinns oder -verlusts ermöglichen, im Wesentlichen also die Anpassungen nach §§ 15 ff. MinStG. Ein solches Modul ist im Schaubild in Rz. 101 als „Pillar 2 Engine“ bezeichnet. Dieses kann von Datenpunkten des ERP-Systems und auch aus anderen Quellsystemen gespeist werden. Es kann erforderlich sein, dass diese Daten nur nach individuellen Anpassungen übernommen werden können, da diese ggf. entsprechend der mindeststeuerlichen Regelungen aufbereitet werden müssen. Idealerweise sollte auch die Anwendung der permanenten Safe Harbour-Regelung unmittelbar in dem Pillar 2 Engine abgewickelt werden können.
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Der Funkt...