Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 1 Satz 1
a) Abweichend von § 53 MinStG
40
§ 53 MinStG regelt die Ermittlung des effektiven Steuersatzes der Unternehmensgruppe für ein Steuerhoheitsgebiet und ist damit die Rechtsgrundlage für das sog. jurisdictional blending. Abweichend hiervon ist der effektive Steuersatz von Investmenteinheiten getrennt von den übrigen Einheiten der Unternehmensgruppe zu berechnen (§ 72 Abs. 1 Satz 1 MinStG, s. auch § 53 Abs. 3 MinStG sowie Rz. 1).
41
Nach hier vertretener Auffassung hat § 72 MinStG jedoch nur insoweit Vorrang vor § 53 MinStG, als § 72 MinStG keine spezielle Regelung vorsieht (s. ausführlich Rz. 22). Anwendbar sind m.E. deshalb die folgenden Regelungen:
Die Rundung des effektiven Steuersatzes gem. § 53 Abs. 1 Satz 2 MinStG auf vier Nachkommastellen
Die Behandlung von staatenlosen Investmenteinheiten als Einheiten, die die einzige Einheit eines Steuerhoheitsgebietes ist (§ 53 Abs. 2 MinStG).
b) Vorbehaltlich der § 73 MinStG oder § 74 MinStG
42
Das investment entity blending gem. § 72 MinStG findet nur auf Investmenteinheiten Anwendung, für die die Wahlrechte nach § 73 MinStG oder § 74 MinStG nicht in Anspruch genommen wurden:
Gemäß § 73 MinStG wird eine Investmenteinheit unter bestimmten Voraussetzungen als steuertransparente Ein...