Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Begriff der Geschäftseinheit
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Im Hinblick auf den Begriff der Geschäftseinheit finden die allgemeinen Vorschriften des MinStG Anwendung. § 4 Abs. 2 MinStG definiert Geschäftseinheit als jede Einheit einer Unternehmensgruppe sowie jede ihrer in einem anderen Steuerhoheitsgebiet belegenen Betriebsstätten; eine Einheit gehört gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 MinStG zu einer Unternehmensgruppe, wenn diese im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft zu konsolidieren ist oder aus den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MinStG genannten Gründen nicht konsolidiert werden (zu den Einzelheiten s. § 4 MinStG Rz. 79 ff.). § 4 Abs. 1 Satz 1 MinStG unterscheidet nicht zwischen rein national oder multinational tätigen Unternehmensgruppen. Der Begriff der Einheit ergibt sich aus § 4 Abs. 6 MinStG und umfasst jeden Rechtsträger (d.h. Kapitalgesellschaften) und andere Einrichtungen (d.h. Personalgesellschaften und Stiftungen ), die ein separates Rechnungslegungswerk aufstellen oder aufzustellen haben (zu den Einzelheiten s. § 4 MinStG Rz. 139 ff.). Ausländische Betriebsstätten gelten nach § 4 Abs. 2 Satz 2 MinStG als von ihrem Stammhaus i.S.d. § 4 Abs. 7 MinStG eigenständige und unabhängige Geschäftseinheiten (zu den Einzelheiten s. § 4 MinStG Rz. 93 ff. u...