Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Nicht anerkannte steuerliche Zulagen (Abs. 2 Satz 3)
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§ 27 Abs. 2 Satz 2 MinStG i.d.F. des MinStAnpG definiert nicht anerkannte steuerliche Zulagen nunmehr als (sämtliche) Steuergutschriften, die keine anerkannten steuerlichen Zulagen sind. Dadurch entsteht eine binäre Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten steuerlichen Zulagen. Im Einklang mit den anerkannten steuerlichen Zulagen nach § 27 Abs. 2 Satz 1 MinStG wird der Begriff der Steuergutschrift aus Art. 3 Abs. 39 MinStRL bzw. 10.1.1 OECD GloBE-MV auch für die Definition der nicht anerkannten steuerlichen Zulagen verwendet. Die nicht anerkannten steuerlichen Zulagen erfüllen die Voraussetzungen der anerkannten steuerlichen Zulagen nicht. Weitere Voraussetzungen sind nach der Anpassung der Vorschrift durch das MinStAnpG nicht mehr erforderlich. Insbesondere ist nicht mehr im Gesetz angelegt, dass die nicht anerkannten steuerlichen Zulagen „ganz oder teilweise auszahlbar“ sind. Diese Änderung dient vor allem der sinnvollen Anwendung des § 28 MinStG, entfernt sich aber vom Konzept der Art. 3.2.4 und Art 10.1.1 OECD GloBE-MV. Denn nur im Fall der jedenfalls teilweis...