Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Bildung des Nachversteuerungskonto-Verlustvortrags (Abs. 4 Satz 1)
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Übersteigt ein äquivalenter negativer Ausschüttungssteuerbetrag („equivalent negative distribution tax amount“, definiert als Produkt aus dem Mindeststeuer-Gesamtverlust und dem Mindeststeuersatz) i.S.d. Abs. 3 Nr. 2 (vgl. Rz. 53 f.) den offenen Saldo der Nachversteuerungskonten für fiktive Ausschüttungen, wird ein Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag gebildet. Im Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag werden im Sinne des jurisdictional blending alle Geschäftseinheiten innerhalb eines Steuerhoheitsgebiets gemeinsam berücksichtigt; auch ist der Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag jeweils für ein Steuerhoheitsgebiet gesondert zu ermitteln. Der Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag stellt dabei sicher, dass die Unternehmensgruppe nach dem Mindeststeuergesetz nicht übermäßig über das wirtschaftlich erzielte Einkommen hinaus besteuert wird, welches durch Geschäftseinheiten generiert wurde, die einem Ausschüttungssteuersystem unterliegen.
Der Gesetzeswortlaut ordnet keine gesonderte Feststellung des Nachversteuerungskont...