Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Erhöhung des Nachversteuerungssaldos während des fünfjährigen Zeitraums vor Anwendung von Satz 1 (Nr. 4)
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Für die bisherigen Nachversteuerungsgruppen ist die Erhöhung des Nachversteuerungssaldos der letzten fünf Jahre vor deren Neuordnung zu ermitteln. Da mit einer Erhöhung des Nachversteuerungssaldos ein latenter Steueraufwand korrespondiert, umfasst der festzustellende Wert keine latenten Steuererträge aus der Reduzierung des Nachversteuerungssaldos. Der nach Nr. 4 zu ermittelnde Wert entspricht dem maximal gerechtfertigten Betrag, wenn die Summenmethode Anwendung findet und die Neuordnung zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres erfolgt. Da das Nachversteuerungsattribut „Nachversteuerungsdifferenz des aktuellen Geschäftsjahres“ (Abs. 5 Satz 2 Nr. 1) ohnehin die Feststellung des maximal gerechtfertigten Betrags einschließt (Rz. 196), handelt es sich bei dem in Nr. 4 adressierten Erfordernis wohl lediglich um die Klarstellung dessen gesonderter Ermittlung.
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Bei Anwendung der Differenzmethode (Rz. 104 ff.) stellt sich allerdings die Frage, ob die in Nr. 4 kodifizierte Ermittlung...