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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Allgemein

6

Die Vorschrift setzt Artikel 27 der MinStRL um. Der letzte Satz von Artikel 27 MinStRL zur Behandlung staatenloser Gesellschaften hat keine Umsetzung in nationales Recht gefunden (vgl. aber § 53 Abs. 2 MinStG). Europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich mit Blick auf die Umsetzung der OECD VWL aus Juli 2023 in den Ergänzungen in § 54 Abs. 2 Sätze 2—4 MinStG.

7

Die ergänzenden Regelungen des § 54 Abs. 2 Sätze 2—4 MinStG sehen vor, dass eine im Ausland geleistete nationale Ergänzungsteuer nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese

  • 1. (noch) nicht erhoben wurde oder

  • 2. bestritten wird.

Gem. Satz 3 gilt die Beschränkung nur, wenn für die Nichterhebung oder die Streitigkeiten höherrangiges Recht oder eine gegenüber dem Steuerhoheitsgebiet bestehenden Vereinbarung, welche die Besteuerung der betreffenden Unternehmensgruppe begrenzt, ursächlich ist.

S. 984

8

Wird die Steuer später tatsächlich entrichtet und/oder nicht mehr bestritten, ist sie für das Geschäftsjahr zu berücksichtigen, auf das sie sich bezieht. Eine abweichende Zuordnung nach den Grundsätzen des § 52 MinStG findet damit nach unserem Verständnis nich...

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