Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Einleitung
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Nach Abs. 3 Satz 1 besteht die Möglichkeit, auf Antrag von der Behandlung als ausgeschlossene Einheit nach Abs. 2 (s. Rz. 21 ff.) abzusehen. Damit kann eine ausgeschlossene Einheit i.S.d. Abs. 2 freiwillig in den Anwendungsbereich des MinStG einbezogen werden. Für eine Einheit i.S.d. Abs. 1 (s. Rz. 15—21) ist ein solches Wahlrecht nicht vorgesehen.