Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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XI. Ähnlicher Umkehrtrend (Abs. 3 Satz 10)
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Latente Steuerschulden folgen einem ähnlichen Umkehrtrend, wenn die in die Nachversteuerungsgruppe II zusammengefassten Sachverhalte einer Kategorie (z.B. Hauptbuchkonto) und die hierfür gebildeten passiven latenten Steuern höchstens in einem Abstand von zwei Geschäftsjahren aufgelöst werden. Dieses Kriterium ist beispielsweise erfüllt, wenn sich die passiven latenten Steuern für die auf einem Hauptbuchkonto geführten Sachverhalte in einem Zeitraum zwischen 9 und 11 Jahren auflösen.
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Die gesetzliche Anforderung an die Umkehr von passiven latenten Steuern innerhalb einer Nachversteuerungsgruppe II stellt auf einen maximalen zeitlichen Abstand von zwei Geschäftsjahren ab. Da der Gesetzeswortlaut Geschäftsjahre und nicht Zeitjahre als zeitliches Kriterium benennt, ist das Kriterium selbst dann erfüllt, wenn eine Bildung zu Beginn von Geschäftsjahr 1 und die Auflösung zum Ende von Geschäftsjahr 3 erwartet wird.