Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Bilanzielle Behandlung nach IFRS
a) Überblick
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Nach IAS 19 fallen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unter den Bereich „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“. Die IFRS unterscheiden zwischen beitragsorientierten (defined contribution plan) und leistungsorientierten (defined benefit plan) Plänen. Im Gegensatz zum HGB (s. Rz. 27) erfolgt damit keine Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Versorgungsverpflichtungen. Die Einordnung erfolgt nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt, der sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und -voraussetzungen des Planes ergibt (IAS 19.27). Als Indikator für die Ein S. 461 ordnung wird dabei u.a. die Übernahme des versicherungsmathematischen Risikos sowie des Kapitalanlagerisikos herangezogen.
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Mit der Einordung einer Versorgungsleistung als entweder beitrags- oder leistungsorientiert hängen weitreichende bilanzielle Konsequenzen zusammen. So sind bei einer Klassifizierung als Beitragszusage die entrichteten Beiträge im Regelfall in der jeweiligen Periode als Aufwand zu erfassen. Im Falle eines ...