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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. § 8 Abs. 2 MinStG

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§ 8 Abs. 2 Satz 1 MinStG setzt die Regelungen des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 MinStRL in nationales Recht um. Diese Regelungen beruhen inhaltlich auf Art. 2.1.2 der GloBE-Mustervorschriften. Nach Art. 6 Abs. 1 MinStRL stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass eine in einem Mitgliedstaat gelegene zwischengeschaltete Muttergesellschaft, die von einer in einem Drittstaat oder -gebiet gelegenen obersten Muttergesellschaft gehalten wird, in Bezug auf ihre niedrig besteuerten Geschäftseinheiten, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet gelegen oder staatenlos sind, für das Geschäftsjahr der PES-Ergänzungssteuer unterliegt. Gemäß Art. 6 Abs. 2 MinStRL stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass eine in einem Mitgliedstaat, der ein Niedrigsteuerstaat ist, gelegene zwischengeschaltete Muttergesellschaft, die von einer in einem Drittstaat oder -gebiet gelegenen obersten Muttergesellschaft gehalten wird, in Bezug auf die zwischengeschaltete Muttergesellschaft und ihre in demselben Mitgliedstaat gelegenen niedrig besteuerten Geschäftseinheiten für das Geschäftsjahr der PES-Ergänzungssteuer unterliegt.

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