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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Im Jahresabschluss eines gruppenzugehörigen Gesellschafters enthaltener Betrag erfasster Steuern

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Der Begriff der erfassten Steuer wird in § 45 MinStG definiert (s. entsprechend Rz. 28). Steuern, die keine erfassten Steuern sind, werden nicht nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinStG zugerechnet.

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Während für die Zurechnung erfasster Steuern nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2—4 MinStG jeweils lediglich auf einen gruppenzugehörigen Gesellschafter i.S.d. § 7 Abs. 13 MinStG (s. Rz. 56) abgestellt wird, was also auch indirekte Gesellschafter umfasst, beschränkt sich die Zurechnungsvorschrift des § 49 Abs. 1 S. 810 Satz 1 Nr. 5 MinStG auf erfasste Steuern eines gruppenzugehörigen unmittelbaren Gesellschafters. Die Gesetzesbegründung und der Kommentar führen hierzu aus, dass zwar grundsätzlich die Zuordnung der Steuer zu der (ggf. nur mittelbar gehaltenen) Geschäftseinheit, die das Einkommen ursprünglich erwirtschaftet hat, Ziel der Vorschrift ist, eine derartige Rückverfolgung bei mehrstufigen Beteiligungsketten aber zu komplex gewesen wäre und somit aus Vereinfachungsgründen lediglich eine Zuordnung der Steuer zur unmittelbar ausschüttenden Tochtergesell...

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