Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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§ 18 Hinzurechnungen und Kürzungen
Der Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag wird
1. vermehrt um den positiven Saldo oder vermindert um den negativen Saldo des Gesamtsteueraufwands (§ 19),
2. vermindert um den Dividendenkürzungsbetrag (§ 20),
3. vermindert um ausgenommene Gewinne oder vermehrt um ausgenommene Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen (§ 21),
4. vermehrt um Gewinne oder vermindert um Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen (§ 22),
5. vermehrt um asymmetrische Fremdwährungsgewinne oder vermindert um Fremdwährungsverluste nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 4 sowie vermindert um asymmetrische Fremdwährungsgewinne oder vermehrt um Fremdwährungsverluste nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und 3,
6. vermehrt um Aufwendungen für Bestechungs- und Schmiergelder und andere illegale Zahlungen,
7. vermehrt um Bußgelder und Sanktionen der Geschäftseinheit, die jeweils mindestens 50.000 Euro betragen und die von einem Gericht oder einer Behörde festgesetzt wurden; die Hinzurechnung unterbleibt, soweit mit der Geldbuße der wirtschaftliche Vo...