Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Schutz- und Wirkungsprinzip
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Die Durchsetzung einer weltweiten Mindeststeuer und damit insbesondre die UTPR lässt sich jedoch im Ausgangspunkt aus dem Schutz- und Wirkungsprinzip und damit einem weiten Verständnis von Territorialität rechtfertigen. IIR wie UTPR haben keinen primären Fiskalzweck, sondern einen Wettbewerbszweck: eine Besteuerung soll nur dann stattfinden, wenn der Ansässigkeitsstaat der Unternehmenseinheit dies nicht selbst und sei es über eine nationale Ergänzungssteuer tut. Das Schutzprinzip ist in seiner weiten Ausprägung des Wettbewerbsprinzips gerade im auf Unternehmen bezogenen Wettbewerbsrecht anerkannt, so dass eine Anwendung auch mit Blick auf den Standortwettbewerb der Staaten naheliegt.
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Zwar schränkt die Mindeststeuer die steuerpolitische Autonomie der Staaten ein, jedoch nur in einem Mindestmaß, welcher einen Rahmen für den steuerlichen Standortwettbewerb bildet. Sie schützt vor einem bodenlosen Unterbietungswettbewerb um mobile Produktionsfaktoren wie Kapital und Wissen. Können sich mobile Produktionsfaktoren im internationalen Steuerwettbewerb e...