Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Fiktiver latenter Steueranspruch
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Die in § 52 Abs. 3 Satz 2 MinStG vorgesehene Erfassung eines fiktiven latenten Steueranspruchs ist als bewusster Systembruch einzuordnen. Während das MinStG im Übrigen an die im Jahresabschluss ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag einer Geschäftseinheit anknüpft und damit den Vorschriften des auf Ebene der obersten Muttergesellschaft angewandten Rechnungslegungsstandard über den Ansatz latenter Steuerpositionen folgt (§ 45 MinStG Rz. 1 ff.), ordnet § 52 Abs. 3 Satz 2 MinStG die Bildung eines fiktiven latenten Steueranspruchs — außerhalb der Rechnungslegung — an.
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Dass nach Rechnungslegungsgrundsätzen i.d.R. keine latenten Steuern im Zusammenhang mit Verlustrückträgen zu bilden sind, ist ohne Bedeutung. Nach Auffassung des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS ist der Ansatz fiktiver latenter Steuern erforderlich, um die Gesamtintegrität der Berücksichtigung latenter Steuern im Mindestbesteuerungssystem sicherzustellen.