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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Muttergesellschaft i.S.d. Mindeststeuergesetzes

127

Als zwischengeschaltete Muttergesellschaft gilt gem. § 4 Abs. 4 MinStG jede Geschäftseinheit, die unmittelbar oder mittelbar eine Eigenkapitalbeteiligung an einer anderen Geschäftseinheit derselben Unternehmensgruppe hält und die selbst weder OMG, in Teileigentum stehende Muttergesellschaft, Betriebsstätte noch Investmenteinheit ist. Eine Geschäftseinheit muss folglich zwei wesentliche Merkmale erfüllen, damit sie als zwischengeschaltete Muttergesellschaft i.S.d. MinStG gilt. Zunächst muss sie eine Eigenkapitalbeteiligung an einer anderen Geschäftseinheit derselben Unternehmensgruppe halten. Zum anderen darf kein Ausschlussgrund vorliegen (vgl. Rz. 130).

128

Damit die Geschäftseinheit eine für § 4 Abs. 4 MinStG relevante Eigenkapitalbeteiligung hält, muss diese an einer Geschäftseinheit derselben Unternehmensgruppe gehalten werden. Nicht ausreichend sind demnach Beteiligungen an ausgeschlossenen (s. Ausführungen in Rz. 95 f.) oder unternehmensgruppenfremden Einheiten. Auch gilt eine Beteiligung an einem Joint Venture nicht als Beteiligung i.S.d. § 4 Abs. 4 MinStG, da es sich bei dem Joint Ventur...

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