Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Transparente Einheit
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§ 43 MinStG soll nur auf transparente Einheiten Anwendung finden. Wie bereits in Rz. 2 erwähnt, findet § 43 MinStG aber tatsächlich nur auf steuertransparente und umgekehrt hybride Einheiten, nicht aber auf hybride Einheiten, Anwendung, da nur bei diesen die Notwendigkeit einer Zuordnung von Gewinnen und Verlusten besteht, um ein unsachgerechtes Ergebnis aus Sicht des MinStG zu verhin S. 715 dern. Daneben, auch wenn dies nicht ausdrücklich in § 43 MinStG genannt wird, muss es sich bei den erfassten transparenten Einheiten um eine Geschäftseinheit i.S.d. § 4 Abs. 2 MinStG einer Unternehmensgruppe handeln.
Nach den OECD-VWL Juni 2024 soll eine Zuordnung des Gewinns nach § 43 MinStG nicht möglich sein, wenn der Gewinn bei diesem Gesellschafter nicht steuerlich erfasst wird (subject to tax), beispielsweise, weil der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters die Gesellschaft als intransparent einstuft. In diesem Fall soll der Gewinn bei der transparenten Einheit selbst verbleiben. In der Folge unterläge dieser Gewinn in diesem Fall grundsätzlich der Mindeststeuer, da eine transparente Einheit stets als staatenlose Einhei...