Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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V. Lizenzen und ähnliche Nutzungsvereinbarungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)
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Staatliche Lizenzen und ähnliche staatliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel Pachtverträge oder Konzessionen für die Nutzung unbeweglichen Vermögens oder natürlicher Ressourcen, sind nach Nr. 4 ebenfalls berücksichtigungsfähige materielle Vermögenswerte.
Voraussetzung ist, dass die Nutzung mit „erheblichen“ Investitionen in materielle Vermögenswerte verbunden ist. Mit diesem Zusatz soll die Substanzhaltigkeit der mit der Lizenz ermöglichten wirtschaftlichen Tätigkeiten sichergestellt werden. Die Erheblichkeit der Investitionen bleibt aber sowohl in der Richtlinie als auch in der nationalen Umsetzung ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne nähere Konkretisierung.
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Vereinbarungen gewähren ähnliche Rechte wie Nutzungsrechte an Sachanlagen. Soweit sie Rechte zur Nutzung unbeweglichen Vermögens oder natürlicher Ressourcen im staatlichen Eigentum sind, werden diese Vermögenswerte für die Zwecke des substanzbasierten Freibetrags in die Definition der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte einbezogen. Die Einbeziehung erfolgt unabhäng...