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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

4. Ein-Ebenen-Besteuerung

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Schließlich müssen die Erträge der Einheit einer „Ein-Ebenen-Besteuerung“ unterliegen. Eine solche ist gem. § 7 Abs. 15 MinStG gegeben, wenn die Erträge der Einheit entweder bei der Einheit selbst oder mit höchstens einem Jahr Aufschub bei ihren Anteilsinhabern der Besteuerung unterliegen.

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Dies ist nach der Gesetzesbegründung auch der Fall, wenn ein Teil der Erträge auf Ebene der Einheit und der restliche Teil auf Ebene der Anteilseigner besteuert wird. Deutsche REIT-AGs i.S.d. REITG unterliegen nach hier vertretener Auffassung einer Ein-Ebenen-Besteuerung (§§ 16 ff., 19, 19a REITG). Gleiches gilt für US-REITs, da diese zur Beibehaltung ihres Status mindestens 90 % ihrer Erträge an ihre Anleger ausschütten müssen und diese Ausschüttungen die steuerliche Bemessungsgrundlage des US-REIT mindern.

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Bei Spezial-Investmentfonds gem. §§ 26 ff. InvStG liegt nach Auffassung des Autors ebenfalls eine „Ein-Ebenen-Besteuerung“ vor. Allerdings werden Spezial-Investmentfonds in aller Regel nicht im S. 160 Streubesitz gehalten, weshalb eine Qualifikation als Immobilien-Investmentvehikel i...

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