Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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§ 67 des MinStG normiert eine Sonderregelung für Gesellschaften, die im Jahresabschluss der obersten Muttergesellschaft im Wege der at-Equity-Methode bilanziert werden. Die Vorschrift erstreckt die Anwendung des MinStG auf Gesellschaften, an denen die oberste Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 % am Eigenkapital beteiligt ist und die aufgrund der Bilanzierungsmethode andernfalls im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung unberücksichtigt blieben.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass § 4 MinStG lediglich voll- oder quotenkonsolidierte Gesellschaften — sowie Betriebsstätten — in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung einbezieht. Die OECD erkannte hierin eine potentielle Missbrauchsgefahr, da Unternehmen durch gezielte Gründung von Joint Ventures mit einer at-Equity-Bilanzierung eine niedrigere Besteuerung außerhalb des Anwendungsbereichs der Mindeststeuer herbeiführen könnten.
§ 67 MinStG begegnet dieser (vermeintlichen) Missbrauchsgefahr, indem er unter bestimmten Voraussetzungen die Einbeziehung von Joint Ventures in den Anwendungsbereich des MinStG anordne...