Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Soweit-Definition des § 27 Abs. 2 Satz 1 MinStG
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Ist die steuerliche Zulage so ausgestaltet, dass sie innerhalb der Vierjahresfrist nur teilweise auszahlbar ist, beschränkt § 27 Abs. 2 Satz 1 MinStG die Qualifikation als anerkannte steuerliche Zulage auf den auszahlbaren Teil. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn der Auszahlungsmöglichkeit nur teilweise praktische Bedeutung zukommt oder die Auszahlungsmöglichkeit aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung anderweitig beschränkt ist. Insofern löst sich § 27 Abs. 2 MinStG vom sog. all-in approach der Rechnungslegung.