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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Erfasste Steuer entfällt auf einen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 MinStG zugerechneten Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust

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Der im Jahresabschluss der steuertransparenten Einheit enthaltene Betrag der erfassten Steuer muss auf den Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust entfallen, der nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 MinStG einem gruppenzugehörigen Gesellschafter zugerechnet wird, um eine Zurechnung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MinStG auszulösen. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MinStG setzt damit — jenseits der Fälle der Zurechnung nach Nr. 3 — eine Zuordnung von im Jahresabschluss der steuertransparenten Einheit enthaltenen erfassten Steuern zu einem nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 MinStG dem Gesellschafter zugerechneten Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust voraus (s. zu den entsprechenden Konstellationen bereits die Rz. 34 ff.). Die Steuer entfällt auf den nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 MinStG zugerechneten Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust, wenn für das entsprechende Einkommen eine erfasste Steuer bei der steuertransparenten Einheit erhoben wird. Soweit eine Steuer auf nicht dem gruppenzugehörigen Gesellschafter zugerechnete Teile des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts der steuertransparenten Einhe...

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