Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Antragsgebundenheit (Abs. 1 Satz 2)
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Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Safe Harbour ist antragsgebunden. Der Antrag nach Satz 1 ist für jeden Teil der Unternehmensgruppe, für den eine separate Ermittlung des effektiven Steuersatzes (§ 53 MinStG) vorzunehmen ist, also für jeden Blending Kreis, gesondert zu stellen.