Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (MinStG) v. (BGBl. 2023 I Nr. 397) eingeführt und durch das Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) sowie durch das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen v. (BGBl. 2025 I Nr. 353) nicht geändert.