Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Aus § 59 MinStG ergibt sich, welche Beschäftigten und Lohnkosten im Rahmen der Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags berücksichtigungsfähig sind. Hierfür ist erforderlich, dass die Lohnkosten für berücksichtigungsfähige Beschäftigte i.S.d. Abs. 1 gezahlt werden und überdies die Lohnkosten die weiteren Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllen.