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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Voraussetzung für die Anwendung von § 73 MinStG ist, dass eine Investmenteinheit im Konzernabschluss einer obersten Muttergesellschaft voll- oder quotenkonsolidiert wird (s. hierzu auch Rz. 41) und somit zu einer Unternehmensgruppe gehört, deren Konzernabschluss in mindestens zwei von vier dem Geschäftsjahr unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahren jährliche Umsatzerlöse von 750 Millionen Euro oder mehr ausweist (§ 1 Abs. 1 Satz 1 MinStG). Zudem muss ein Inlandsbezug vorhanden sein, damit das deutsche MinStG Anwendung findet. Dieser kann sich bei § 73 MinStG dadurch ergeben, dass ein oder mehrere gruppenzugehörigen Gesellschafter im Inland belegen sind. Dagegen kann sich der Inlandsbezug regelmäßig nicht durch die Belegenheit der Investmenteinheit ergeben. Denn durch die Ausübung des Wahlrechts nach § 73 MinStG qualifiziert die Investmenteinheit als steuertransparent, wodurch sie eine staatenlose Einheit wird und somit gerade nicht in Deutschland belegen ist (§ 6 Abs. 2 Satz 2 MinStG).

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Durch die Behandlung einer konsolidierten Investmenteinheit als steuertransparente Einheit entsteht grundsätzlich...

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