Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Wie in Rz. 5 beschrieben, wurde das Ergebnis des Einigungsprozesses des IF zur Berücksichtigung von unter GILTI gezahlten Steuern unter Pillar Two, in Form eines zeitlich begrenzt anwendbaren Aufteilungsmechanismus, erst am in Kap. 2.10 der OECD Administrative Guidance veröffentlicht. Folglich enthielt der am vom Bundesministerium der Finanzen offiziell veröffentlichte Diskussionsentwurf zur Einführung des MinStG noch keine Regelung zu gemischten Hinzurechnungsbesteuerungen. Erstmals in dem am veröffentlichten Referentenentwurf war § 88 MinStG (im Referentenentwurf § 84 MinStG) enthalten. Inhaltlich entspricht der erste Entwurf der Regelung der nun in § 88 MinStG enthaltenen Regelung. Lediglich geändert wurde die Formulierung des § 88 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 MinStG zur Umsetzung von Kapitel 4 der OECD-VWL von Dezember 2023.